MDK-Begutachtung: Ablauf, Fragen und Vorbereitung
Vom Besuch des Medizinischen Dienstes (früher MDK) hängt ab, welcher Pflegegrad festgestellt wird. Hier steht, wie der Termin abläuft, was gefragt wird und wie Sie sich vorbereiten – mit Seitenangaben aus den Begutachtungs-Richtlinien.
Stand: . Grundlage sind die Begutachtungs-Richtlinien und das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Inhalt (5 Abschnitte)anzeigenausblenden
So läuft die Begutachtung ab
- Ankündigung: Der Termin wird vom Medizinischen Dienst (MDK) rechtzeitig angekündigt oder vereinbart – mit Zeitfenster von höchstens zwei Stunden, voraussichtlicher Dauer, Name und Qualifikation der Gutachterin oder des Gutachters sowie Grund und Art der Begutachtung. (BRi S. 24)
- Ort: In der Regel im Wohnbereich. In bestimmten Fällen per strukturiertem Telefoninterview oder Videotelefonie, wenn die antragstellende Person zustimmt. (BRi S. 25)
- Beginn: Die Gutachterin oder der Gutachter weist sich mit gültigem Lichtbildausweis aus. Die antragstellende Person darf sich des Beistandes dritter Personen bedienen. (BRi S. 25)
- Gespräch und Befund: Befragung, Untersuchung und Inaugenscheinnahme. Hilfreich sind die Schilderung des Tagesablaufs, eine Begehung der Wohnung und das Vorführen einzelner Aktivitäten. (BRi S. 46)
- Befragung Dritter: Mit Einverständnis werden Pflegepersonen und beteiligte Dienste befragt. Ein getrenntes Gespräch ist auf Wunsch möglich; abweichende Angaben werden dokumentiert. (BRi S. 42)
- Entscheidung: Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage des Gutachtens – im Regelfall spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang – und übersendet das Gutachten mit dem Bescheid, sofern nicht widersprochen wurde. (BRi S. 28, 32)
- Widerspruch: Erneute Prüfung; bleibt es beim Ergebnis, erstellt eine bisher nicht beteiligte Gutachterin oder ein Gutachter ein Widerspruchsgutachten, in der Regel in häuslicher Umgebung, unter Würdigung der Widerspruchsbegründung. (BRi S. 31)
Quelle: Begutachtungs-Richtlinien (BRi), Stand 26.08.2026
Welche Fragen bei der Begutachtung gestellt werden
Der Gutachter geht sechs Lebensbereiche durch. In jedem bewertet er einzelne Kriterien – und fragt dafür sehr konkret nach. So können Fragen zum jeweils ersten Kriterium lauten:
Modul 1: Mobilität6 Kriterien, Gewicht 10 %anzeigenausblenden
Positionswechsel im Bett
- Können Sie sich im Bett allein vom Rücken auf die Seite drehen und zurück?
- Können Sie sich allein aus dem Liegen aufrichten?
- Nutzen Sie dafür ein Hilfsmittel (Aufrichthilfe, Bettseitenteil, Strickleiter, elektrisch verstellbares Bett)? Klappt das damit ganz allein?
Alle Kriterien in diesem Modul
Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen, Besondere Bedarfskonstellation.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten11 Kriterien, Gewicht 15 %anzeigenausblenden
Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
- Wer ist das? (auf anwesende Angehörige, Betreuungskraft oder Fotos zeigen)
- Erkennt die Person vertraute Menschen sofort oder erst nach längerem Gespräch?
- Angehörige fragen: Kommt es vor, dass vertraute Personen nicht erkannt werden? Wie oft – gelegentlich, regelmäßig, nur selten erkannt?
Alle Kriterien in diesem Modul
Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, Örtliche Orientierung, Zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen, Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Treffen von Entscheidungen im Alltag, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Risiken und Gefahren, Mitteilen von elementaren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligen an einem Gespräch.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen13 Kriterien, Gewicht 15 %anzeigenausblenden
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
- Läuft die Person (scheinbar) ziellos in der Wohnung umher?
- Versucht sie, allein die Wohnung zu verlassen, obwohl sie sich draußen nicht zurechtfindet?
- Steht sie ständig auf und setzt sich wieder hin oder rutscht unruhig hin und her?
Alle Kriterien in diesem Modul
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, Nächtliche Unruhe, Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen, Verbale Aggression, Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, Sozial inadäquate Verhaltensweisen, Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen.
Modul 4: Selbstversorgung13 Kriterien, Gewicht 40 %anzeigenausblenden
Waschen des vorderen Oberkörpers
- Waschen Sie sich Hände, Gesicht, Arme, Achseln und Brust allein und trocknen sich ab?
- Muss Ihnen jemand Seife und Waschlappen bereitlegen oder Sie dazu auffordern?
- Hilft jemand punktuell, z. B. unter den Achseln oder an der Brust?
Alle Kriterien in diesem Modul
Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls, Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma, Ernährung parenteral oder über Sonde.
Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen16 Kriterien, Gewicht 20 %anzeigenausblenden
Medikation
- Welche Medikamente nehmen Sie und wie oft am Tag? (Medikamentenplan zeigen lassen)
- Stellt jemand die Tabletten, z. B. einmal pro Woche im Wochendispenser?
- Werden Ihnen Medikamente gereicht bzw. verabreicht? Zu welchen Zeiten?
Alle Kriterien in diesem Modul
Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge (zum Beispiel Port), Absaugen und Sauerstoffgabe, Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen, Messung und Deutung von Körperzuständen, Körpernahe Hilfsmittel, Verbandswechsel und Wundversorgung, Versorgung mit Stoma, Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung, Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche, Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden), Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden), Einhalten einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte6 Kriterien, Gewicht 15 %anzeigenausblenden
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
- Wie sieht ein ganz normaler Tag bei Ihnen aus? Erzählen Sie mal von morgens bis abends.
- Was haben Sie heute und morgen noch vor?
- Wie gehen Sie mit ungewohnten Änderungen um, z. B. wenn ein Termin verschoben wird?
Alle Kriterien in diesem Modul
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds.
Bei Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert. Wie die Punkte daraus entstehen, zeigt der Pflegegrad-Rechner mit Punktetabelle.
Checkliste: Unterlagen für den Termin
Legen Sie vor dem Besuch bereit, was den Alltag belegt:
- Berichte betreuender Dienste, Pflegetagebücher und eigene Aufzeichnungen (BRi S. 24)
- Ärztliche Unterlagen und Befundberichte (BRi S. 24)
- Derzeitige Medikamente (Medikamentenplan mit Häufigkeit und Art der Verabreichung) (BRi S. 24, 82)
- Gutachten und Bescheide anderer Sozialleistungsträger (BRi S. 24)
- Arzt- und Facharztkontakte, laufende Heilmitteltherapie und ärztlich angeordnete Behandlungspflege mit Häufigkeit (BRi S. 82–83)
- Die Pflegeperson sollte bei der Begutachtung anwesend sein (BRi S. 24)
- Bei Verständigungsschwierigkeiten Angehörige, Bekannte oder eine Übersetzung hinzuziehen (BRi S. 24)
- Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer werden ebenfalls benachrichtigt (BRi S. 24)
Quelle: Begutachtungs-Richtlinien (BRi), Stand 26.08.2026
Worauf es bei der Bewertung ankommt
- Bewertet wird, ob die Person eine Aktivität praktisch ohne personelle Hilfe durchführen kann. Wer sie mit Hilfsmitteln allein schafft, gilt als selbständig. (BRi S. 52)
- Unerheblich ist, welche Hilfe die Person tatsächlich erhält – maßgeblich ist, was sie selbst kann. Auch Treppensteigen oder Duschen wird beurteilt, wenn keine Treppe oder Dusche vorhanden ist. (BRi S. 51)
- Vorübergehende (unter sechs Monaten) oder vereinzelte (seltener als einmal pro Woche) Beeinträchtigungen zählen nicht. Bei schwankender Ausprägung zählt der Wochenverlauf. (BRi S. 52–53)
- Anwesenheit aus Sicherheitsgründen (zum Beispiel Sturzgefahr) führt zu „überwiegend selbständig“. (BRi S. 53)
- In Modul 3 zählt, wie oft personelle Unterstützung nötig ist – nicht, ob ein Verhalten nur vorkommt. (BRi S. 68)
- In Modul 5 zählen nur ärztlich angeordnete Maßnahmen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind. (BRi S. 83)
- Möchten Angehörige etwas nicht vor der Person ansprechen, kann ein getrenntes Gespräch gewünscht werden. (BRi S. 42)
Am meisten hilft eine Einschätzung vorab – Kriterium für Kriterium, so wie der Gutachter bewertet. Dann wissen Sie, welche Situationen Sie im Gespräch ansprechen sollten. So funktioniert die Einschätzung.
Quelle: Begutachtungs-Richtlinien (BRi), Stand 26.08.2026
Häufige Fragen zur Begutachtung
Wird der Termin vorher angekündigt?
Ja. Der Medizinische Dienst kündigt den Termin rechtzeitig an oder vereinbart ihn – mit einem Zeitfenster von höchstens zwei Stunden, der voraussichtlichen Dauer sowie Name und Qualifikation der Gutachterin oder des Gutachters.
Sollten Angehörige beim Termin dabei sein?
Ja. Die Pflegeperson sollte anwesend sein, und die antragstellende Person darf sich von Dritten unterstützen lassen. Möchten Angehörige etwas nicht vor der pflegebedürftigen Person ansprechen, können sie ein getrenntes Gespräch verlangen.
Findet die Begutachtung immer zu Hause statt?
In der Regel ja, im Wohnbereich. In bestimmten Fällen ist ein strukturiertes Telefoninterview oder eine Videotelefonie möglich, wenn die antragstellende Person zustimmt.
Was, wenn es der Person am Tag des Besuchs gut geht?
Sagen Sie das offen. Bei schwankendem Zustand zählt der Verlauf über die Woche, nicht der Moment des Besuchs. Notizen oder ein Pflegetagebuch aus den Wochen davor helfen, das zu belegen.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse entscheidet im Regelfall spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags und schickt das Gutachten mit dem Bescheid.
Wer begutachtet privat Versicherte?
Bei privat Versicherten übernimmt Medicproof die Begutachtung – nach denselben Kriterien und mit denselben sechs Modulen.
Mit Handzettel in die Begutachtung.
Gehen Sie alle Kriterien vorher in Ruhe durch und nehmen Sie einen Handzettel mit, auf dem steht, was im Gespräch nicht fehlen darf.